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Sie liefern uns das zu verwertende Objekt an den genannten regionalen Verwertungsstützpunkt und wir
oder unser Verwertungspartner zahlen Ihnen zum festzulegenden Zeitpunkt den Gutachtenbetrag des vor
Ort erstellten Gutachtens zzgl. X % aus.
Sie haben lediglich die verauslagten Kosten für das Gutachten zu begleichen, bzw. diese werden verrechnet.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Objekte auch von ASB -europe abzuholen und an einen
unserer Verwertungsstützpunkte zu verbringen. |